
Kurz & knapp: Diese Seite bündelt die wichtigsten Fragen rund um die deutsche E-Rechnungspflicht an einem einzigen Ort – von den grundlegenden Fristen über betroffene Formate bis zu Ausnahmen und…
Kurz & knapp: Nach der grundlegenden Empfangspflicht seit 1. Januar 2025 hat die Finanzverwaltung mit einem ergänzenden BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 wichtige praktische Klarstellungen zur E-Rechnungspflicht veröffentlicht, unter anderem…
Kurz & knapp: Die Übergangsregelung erlaubt es Unternehmen, trotz formaler E-Rechnungspflicht ab 2025 weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen auszustellen – allerdings nur befristet und nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers. Für…
Kurz & knapp: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen, entgegenzunehmen und zu verarbeiten – unabhängig von Größe,…
Kurz & knapp: Wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen, hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Umsatz aus dem Vorjahr, Ihrem Status als Kleinunternehmer und der Frage, ob Sie an Unternehmen…
Kurz & knapp: Die E-Rechnungspflicht ist in Deutschland bereits Realität: Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die aktive Ausstellungspflicht folgt gestaffelt – zunächst für umsatzstarke…
Kurz & knapp: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis einschließlich 250 Euro brutto gelten als Kleinbetragsrechnungen und sind von der Pflicht zur Ausstellung als E-Rechnung ausgenommen – auch nach 2027 und…
Kurz & knapp: Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich Umsätze zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen im Rahmen von B2C-Geschäften sind grundsätzlich nicht von der Pflicht erfasst und dürfen weiterhin als Papier-…
Kurz & knapp: Fahrscheine für Bus, Bahn, Taxi und andere Beförderungsleistungen im Personenverkehr sind von der E-Rechnungspflicht ausdrücklich ausgenommen. Grundlage ist § 34 UStDV in Verbindung mit den Übergangsregelungen des…
Kurz & knapp: Nicht jede steuerfreie Leistung ist automatisch von der E-Rechnungspflicht befreit. Ausgenommen sind nur Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, also insbesondere Finanz-, Versicherungs-, Gesundheits-,…